Schadens-

Begutachtung

Für jegliche Art von Schäden an Fahrzeugen und Maschinen führen wir als zertifizierte, öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige eine neutrale  Begutachtung durch. Darüber hinaus können Sie unser Gutachten in einem ggf. anstehenden gerichtlichen Verfahren als Beweissicherungsgutachten verwenden, um den Ihnen entstandenen Schaden zuverlässig nachzuweisen.

Kraftfahrzeug- schäden

Im Falle eines Unfalls ist es besonders wichtig, mit Ruhe und Bedacht die weiteren Schritte in die Wege zu leiten. Häufig ist auf den ersten Blick kein großer Schaden erkennbar, bei genauer Untersuchung kann es sich um Beschädigungen handeln, die tief in die Struktur des Fahrzeuges reichen und aufgrund sicherheitstechnischer Überlegungen den Austausch von Baugruppen erforderlich machen.

Sollten Sie einen Schaden nicht selbst verursacht haben, spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Der Geschädigte, also Sie, soll nach dem §249 BGB (BGB: Bürgerliches Gesetzbuch) so gestellt werden, als wäre für Sie ein Schaden nicht entstanden. Das bedeutet, dass alle Kosten, die Ihnen im Rahmen der Schadensbehebung entstehen, von dem Schadenverursacher bzw. von dessen Versicherung getragen werden müssen. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Kosten eines Ersatzwagens, für ein Schadengutachten, für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Schmerzensgeld und weitere Kostenpositionen, die aufgrund des Schadens entstanden sind.

Wir empfehlen in diesem Fall die Durchführung eines Schadengutachtens. Hierzu besichtigen wir Ihr Fahrzeug nach Absprache mit Ihnen schnellstmöglich vor Ort oder auch in der Fachwerkstatt Ihres Vertrauens. In unseren Gutachten wird der Schadensumfang beschrieben und mit Fotos dokumentiert, so dass Sie später den Schaden gerichtssicher nachweisen können.

In unserem Schadengutachte werden der Instandsetzungsweg mit den zu erwartenden Reparaturkosten und der Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenseintritt ausgewiesen. Weiterführende Informationen zu den Schadenspositionen Wertminderung, Nutzungsentschädigungsklasse und Reparaturdauer etc. sind selbstverständlich im Gutachten enthalten.

Mit unserem Schadengutachten können Sie entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen lassen, das Fahrzeug im verunfallten Zustand verkaufen oder mit der gegnerischen Versicherung den Schaden fiktiv abrechnen. Sollten Schäden durch nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Haarwild entstanden sein, tritt Ihre Teilkaskoversicherung für den Schaden ein.

Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Leistungen der Teilkaskoversicherung sowie darüber hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn diese selbst verursacht worden sind oder der Verursacher nicht festzustellen ist.

Im Gegensatz zu dem Haftpflichtschaden, der über das Bürgerliche Gesetzbuch streng geregelt ist, handelt es sich bei den Voll- und Teilkaskoschäden um Ansprüche, die auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung zurückzuführen sind. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen, die im Versicherungsschein bzw. in der AKB nachzulesen sind. Ob die Kosten für ein Schadengutachten von Ihrer Voll- / Teilkaskoversicherung übernommen werden, sollte vor der Beauftragung geklärt werden. Oftmals verfügen die Versicherer über eigene Sachverständige.

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Landwirtschaftliche Maschinen

Ein Schaden an einer landwirtschaftlichen Maschine kann für den betroffenen Landwirt oder Lohnunternehmer, zum Beispiel in der Erntezeit, ein großes Hindernis für den Ertrag sein. Damit ohne Zeitverlust weitergearbeitet werden kann, erstellen wir kurzfristig ein Gutachten, um den Schaden festzustellen, zu dokumentieren und ggf. einen Reparaturweg für eine Notreparatur aufzuzeigen. Für die kurzfristige Reparatur oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges geben wir Ihnen hiermit alle Unterlagen an die Hand, um auch den Kostenaspekt schnell zu klären.

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Motorschäden

Sollte Ihr Fahrzeug einen Motorschaden erlitten haben, ist es für Schaden- ersatzansprüche wichtig, die genaue Ursache festzustellen. Um mit Sicherheit zu wissen, was repariert werden muss und wer für den Schaden aufkommt, erfassen unsere Ingenieure mit hoher Fachkompetenz die Situation, dokumentieren die technischen Details und fassen die Ergebnisse in einem Beweissicherungsgutachten zusammen.

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Autogasanlagen

Gerade mit steigenden Benzinpreisen werden viele Fahrzeuge auf Autogas umgerüstet. Bei der Umrüstung sollten Sie sich vorher über die Nebenkosten im Klaren sein. Unter Autogas erhöht sich der Wartungsaufwand des Motors um das Vier- bis Sechsfache. Darüber hinaus ist nicht jeder Motor für die Umrüstung geeignet, so dass es zu Schäden während des Betriebs unter Flüssiggas kommt. Die ersten Anzeichen für einen sich entwickelnden Schaden sind ein unruhiger Motorlauf im kalten Zustand, der oftmals das Aufleuchten der Motorkontrollleuchte (MIL) zur Folge hat. Wird das Fahrzeug dann unverändert weitergefahren, kann sich aus dem unruhigen Motorlauf ein kapitaler Motorschaden entwickeln.

Haben sich Schäden am Motor eingestellt, stellen unsere Fachspezialisten die Ursache des Schadens gerichtssicher fest, so dass Sie Schadenersatzansprüche stellen können.

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